Immobilienregelung nach Trennung – Mögliche Lösungen

 



Die Immobilie, die Paare gemeinsam besitzen, stellt eine bedeutende finanzielle Komponente und Altersvorsorge dar. Aber wie regelt man die Immobilie bei einer Scheidung?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nicht unbedingt sofort. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass alle während der Ehe erworbenen Güter und Schulden beiden Partnern gehören. Die Aufteilung verläuft leider selten ohne Probleme.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Der andere Partner erhält eine Ausgleichszahlung, basierend auf dem Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen. Wichtig ist auch, dass die laufenden Kredite übernommen werden müssen.

 

Versteigerung der Immobilie



Falls es keine Einigung gibt, kann die Immobilie öffentlich versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Dies führt oft zu Schulden, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Die Immobilie vermieten



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Immobilienverkauf



Bei einer Scheidung entscheiden sich die meisten Paare für den Verkauf des Hauses. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere wichtige Aspekte der klicken Sie hier... Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung benötigen, sind wir als erfahrene Makler für Sie da. Zusammen finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir sind gerne für Sie da.

Immobilien nach Scheidung – Optionen im Überblick

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?

 

Sollte das Haus direkt nach der Scheidung verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf für eine Beratung!

 

Zugewinngemeinschaft und Immobilien



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Dies bedeutet, dass während der Ehe erworbenes Eigentum, einschließlich Immobilien, beiden Partnern gehört, ebenso wie Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung: Aufteilung der Immobilie in zwei separate Wohneinheiten



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Ein Partner kann auch seinen Anteil an das Kind schenken, sofern der andere Partner zustimmt.

 

Verbleib in der Immobilie und Ausgleich durch Übertragung



Eine mögliche Lösung ist auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Zwangsversteigerung der Immobilie



Bei fehlender Einigung kann die Immobilie auf Antrag öffentlich versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Das kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Partner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Vermietung der Immobilie



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. Dann müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler einschalten.

 

Verkauf des Hauses



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein Immobilienexperte übernimmt die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Sollten HIER Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Haus bei Trennung – Mögliche Lösungen

 



Verheiratete Paare haben oft ein gemeinsames Haus, das eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Was passiert bei einer Scheidung mit der Immobilie?

 

Muss die Immobilie direkt verkauft werden?



Nein, nicht zwangsläufig. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei der Eheschließung für die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Die Aufteilung ist leider selten unkompliziert.

 

Realteilung: Zwei getrennte Wohneinheiten aus einer Immobilie machen



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird durch eine notarielle Erklärung im Grundbuch festgelegt. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

 

Die Immobilie den Kindern übertragen



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Auch die Übertragung des Immobilieneigentums an einen Partner ist eine mögliche Lösung. Dabei erhält der andere eine Ausgleichszahlung, abhängig vom Marktwert und den Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

 

Versteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Dabei ist Vorsicht notwendig: Der Erlös reicht oft nicht für die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Die Immobilie vermieten



Wenn ein Verkauf nicht sinnvoll ist oder das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung eine Lösung sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Verkauf des Hauses



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Aspekte Ihrer Scheidung HIER konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Brauchen Sie Beratung oder haben Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gern.

Haus bei Trennung – Verfügbare Möglichkeiten

 



Für verheiratete Paare stellt die gemeinsame Immobilie häufig nicht nur das Zuhause dar, sondern auch einen wesentlichen Vermögenswert und eine bedeutende Komponente der Altersvorsorge. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?

 

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht unbedingt. Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie zu finden. Kontaktieren Sie uns für eine Beratung!

 

Immobilienbesitz in der Zugewinngemeinschaft



Viele Ehepaare wählen bei der Hochzeit die Zugewinngemeinschaft. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Leider ist die Aufteilung selten problemlos.

 

Realteilung: Die Immobilie in zwei eigenständige Wohneinheiten teilen



Hierbei bleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und haben jeweils Alleineigentum an einem Teil. Dies wird durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch dokumentiert. Nicht jede Immobilie ist dafür geeignet, daher sollte ein Experte hinzugezogen werden.

 

Übertragung der Immobilie auf die Kinder



Man kann auch die Immobilie auf die Kinder übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des anderen Partners.

 

Übertragung: Ein Partner bleibt und zahlt den anderen aus



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner bekommt eine Ausgleichszahlung, die vom Marktwert der Immobilie und den Eigentumsanteilen abhängt. Auch die laufenden Kreditverpflichtungen müssen übernommen werden.

 

Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hierbei muss man vorsichtig sein: Der Erlös deckt häufig nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei professionellem Verkauf. Dies kann zu ungedeckten Schulden führen, für die beide Ehepartner haften. Eine einvernehmliche Lösung ist daher stets vorzuziehen.

 

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. Die Ex-Partner müssen dann als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler beauftragen.

 

Das Haus verkaufen



Die Mehrheit bekomme mehr Informationen der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr kann jeder Partner den Verkauf der Immobilie fordern. Ein professioneller Makler kümmert sich um die Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung beim Immobilienverkauf brauchen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Wir finden gemeinsam die beste Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Effektive Vorbereitung auf den Immobilienverkauf

Sie haben sich entschieden, Ihre Immobilie zu veräußern. Es ist jedoch ratsam, vor der aktiven Vermarktung und den Besichtigungen einige wesentliche Vorkehrungen zu treffen. Denken Sie daran, dass eine sorgfältige Vorbereitung den Verkauf entscheidend beeinflusst.

 

 

Ist der Wert Ihrer Immobilie genau bestimmt?

 

Wurde der Wert Ihrer Immobilie bereits von einem Experten genau festgelegt? Eine einfache Online-Bewertung bietet lediglich eine erste Richtlinie. Für eine präzise Preisfestlegung ist die Expertise eines lokalen Immobilienmaklers unerlässlich, der eine objektive Einschätzung vornehmen kann.

 

 

Haben Sie alle Unterlagen vorbereitet?

 

Sind alle relevanten Dokumente für den Verkauf vollständig und griffbereit? Falls Sie sich unsicher sind, welche Dokumente benötigt werden, zögern Sie nicht, Ihren Makler zu konsultieren. Er kann Ihnen ebenso bei der Beschaffung fehlender Unterlagen behilflich sein.

 

 

Haben Sie Sanierungen und Modernisierungen erfasst?


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Falls noch nicht geschehen, erstellen Sie eine detaillierte Aufstellung aller durchgeführten und noch benötigten Sanierungs- sowie Modernisierungsmaßnahmen, inklusive der Zeitpunkte und Kosten. Dokumentieren Sie auch die noch ausstehenden Arbeiten.

 

 

 

 

Mängel erkannt und festgehalten?

 

Falls bislang keine verborgenen Mängel aufgefallen sind, aber Sie sicher sein möchten, empfiehlt es sich, einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Dieser kann eventuelle Probleme aufdecken. Falls keine Mängel gefunden werden, umso besser. Andernfalls ist es wichtig, diese transparent zu kommunizieren.

 

 

Neue Immobilie bereits gefunden?

 

Vor dem Verkauf Ihrer aktuellen Immobilie sollten Sie idealerweise bereits Ihre neue Immobilie gesichert haben, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Beachten Sie dabei auch finanzielle Aspekte wie eventuelle Vorfälligkeitsentschädigungen bei der vorzeitigen Kreditauflösung.

 

 

Rechtliche Sicherheit gewährleistet?

 

Auch rechtliche Aspekte sollten nicht außer Acht gelassen werden. Existieren Drittrechte wie Wohnrechte oder andere vertragliche Vereinbarungen, die den Verkauf komplizieren könnten? Lassen Sie sich von einem Experten beraten, um rechtliche Unsicherheiten zu klären.

 

 

Ihr Immobilienmakler steht Ihnen zur Seite, um Sie umfassend über die notwendigen Schritte der Vorbereitung sowie über den gesamten Verkaufsprozess zu beraten. Sollten Sie Interesse am Verkauf oder Erwerb einer Immobilie haben, kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie gerne.

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